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Datenverarbeitungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2026

 

1. Über diese Bedingungen

Diese Datenverarbeitungsbedingungen sind Bestandteil der Rahmenbedingungen für Auftraggeber zwischen nuaxia Limited und dem Auftraggeber.

Sie gelten nur, wenn nuaxia personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet:

  • als Auftragsverarbeiter im Namen des Auftraggebers oder eines Endkunden; oder

  • als Unterauftragsverarbeiter, wenn der Auftraggeber selbst als Auftragsverarbeiter handelt.

 

Diese Bedingungen gelten automatisch für diese Verarbeitung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Datenverarbeitungsbedingungen vereinbaren.

 

2. Wenn nuaxia als Verantwortlicher handelt

nuaxia handelt gewöhnlich als unabhängiger Verantwortlicher, wenn sie über das Warum der Erhebung oder Nutzung personenbezogener Daten und die wesentlichen Mittel dieser Verarbeitung entscheidet.

 

Dies kann Verarbeitungen umfassen, die verbunden sind mit:

  • der Pflege und Weiterentwicklung der eigenen Datenbanken von nuaxia für Angehörige von Gesundheitsberufen, Gesundheitsorganisationen und andere berufliche Kontakte;

  • der Überprüfung beruflicher Identität, Qualifikationen, Rollen, Arbeitsplätze und Teilnahmeberechtigung;

  • der Pflege von Teilnehmerprofilen und Beziehungshistorien;

  • der Ermittlung und Entscheidung, wen zu Umfragen, Fortbildungsaktivitäten und anderen Mitwirkungen eingeladen wird;

  • der Verwaltung von Kommunikation und Beziehungen mit Teilnehmern;

  • der Verwaltung von Teilnehmerkonten und Aufwandsentschädigungen;

  • der Verhinderung von Betrug, Doppelungen, Missbrauch und Sicherheitsvorfällen;

  • der Führung von Qualitäts-, Compliance- und Geschäftsaufzeichnungen;

  • der Verwaltung der eigenen Website, Benachrichtigungen, Anwendungen und Dienste von nuaxia; und

  • der Erfüllung der eigenen gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen, pharmakovigilanzbezogenen und beruflichen Pflichten von nuaxia.

 

Personenbezogene Daten, die von nuaxia als unabhängiger Verantwortlicher verarbeitet werden, unterliegen der Datenschutzerklärung von nuaxia und den geltenden Datenschutzgesetzen, nicht diesen Datenverarbeitungsbedingungen.

 

Der Umstand, dass nuaxia Informationen im Zusammenhang mit einem Auftraggeberprojekt aufbewahrt oder verarbeitet, bestimmt für sich genommen nicht, ob nuaxia Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist. Jede Verarbeitungstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Rollen der Parteien bewertet.

3. Wenn nuaxia als Auftragsverarbeiter handelt

nuaxia handelt nur dann als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter, wenn sie personenbezogene Daten im Namen und auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers oder eines Endkunden verarbeitet.

 

Dies kann zum Beispiel entstehen, wenn:

  • der Auftraggeber eine Kontaktliste zur ausschließlichen Verwendung im Projekt des Auftraggebers bereitstellt;

  • nuaxia identifizierbare, vom Auftraggeber kontrollierte Daten hostet oder verarbeitet;

  • der Auftraggeber identifizierbare Daten zur Analyse, Validierung oder Berichterstattung bereitstellt;

  • nuaxia Personalinformationen des Auftraggebers oder Endkunden verarbeitet, um einen auftraggeberspezifischen Dienst zu erbringen; oder

  • eine Agentur nuaxia als Unterauftragsverarbeiter im Namen eines Endkunden bestellt.

 

Handelt nuaxia bei einer Tätigkeit als Auftragsverarbeiter und bei einer anderen als unabhängiger Verantwortlicher, so gelten diese Bedingungen nur für die Auftragsverarbeitungstätigkeit.

 

4. Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen:

  • personenbezogene Daten des Auftraggebers bezeichnet personenbezogene Daten, die von nuaxia als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter unter dem Vertrag verarbeitet werden.

  • Sie umfassen keine personenbezogenen Daten, für die nuaxia als unabhängiger Verantwortlicher handelt.

  • Datenschutzgesetze bezeichnet alle für die betreffende Verarbeitung geltenden Datenschutz- und Datenschutzgesetze, einschließlich der UK-DSGVO, des Data Protection Act 2018 in seiner jeweils geänderten Fassung, der EU-DSGVO, soweit anwendbar, sowie aller sie ersetzenden oder ergänzenden Rechtsvorschriften.

  • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers führt.

  • Unterauftragsverarbeiter bezeichnet eine andere von nuaxia bestellte Organisation, die personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet.

  • Die Begriffe Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten, Verarbeitung, betroffene Person und besondere Kategorien personenbezogener Daten haben die ihnen nach den geltenden Datenschutzgesetzen zukommende Bedeutung.

  • Andere großgeschriebene Begriffe haben die in den Rahmenbedingungen für Auftraggeber angegebene Bedeutung.

5. Standardbeschreibung der Verarbeitung

 

Sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gilt die folgende Beschreibung immer dann, wenn nuaxia personenbezogene Daten des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter verarbeitet.

 

5.1 Gegenstand

Gegenstand der Verarbeitung ist die Erbringung der im Angebot beschriebenen Leistungen, soweit diese Leistungen personenbezogene Daten des Auftraggebers betreffen.

 

5.2 Dauer

Die Verarbeitung dauert an für:

  • die Dauer der betreffenden Leistungen;

  • jeden Zeitraum, der vernünftigerweise zur Fertigstellung der Leistungen erforderlich ist;

  • jeden vereinbarten Aufbewahrungszeitraum; und

  • die Zeit, die vernünftigerweise erforderlich ist, um die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zurückzugeben, zu löschen oder sicher aus routinemäßigen Sicherungssystemen zu entfernen.

 

5.3 Art der Verarbeitung

Die Verarbeitung kann umfassen:

  • Empfangen und Erheben;

  • Aufzeichnen und Organisieren;

  • Speichern und Zugreifen;

  • Überprüfen und Validieren;

  • Anpassen und Strukturieren;

  • Analysieren und Berichten;

  • Übermitteln und Bereitstellen an autorisierte Empfänger;

  • Einschränken und Sichern;

  • Zurückgeben; und

  • Löschen oder Anonymisieren personenbezogener Daten des Auftraggebers.

 

nuaxia führt nur diejenigen Verarbeitungsvorgänge durch, die vernünftigerweise zur Erbringung der Leistungen und zur Einhaltung der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers erforderlich sind.

 

5.4 Zweck

Zweck der Verarbeitung ist die Erbringung der im Angebot beschriebenen Leistungen und die Einhaltung rechtmäßiger dokumentierter Weisungen betreffend diese Leistungen.

5.5 Arten personenbezogener Daten

 

Personenbezogene Daten des Auftraggebers können umfassen:

  • Namen und Kontaktdaten;

  • Beschäftigungs- und Berufsinformationen;

  • Berufsbezeichnungen, Rollen, Qualifikationen und organisatorische Zugehörigkeiten;

  • berufliche Identifikatoren;

  • Umfrage-, Interview-, Forschungs- oder Konsultationsinformationen;

  • Konto-, Portal- und Dienstnutzungsinformationen;

  • Korrespondenz- und Projektverwaltungsinformationen; und

  • andere personenbezogene Daten, die von oder im Namen des Auftraggebers für die vereinbarten Leistungen bereitgestellt werden.

 

nuaxia verarbeitet als Auftragsverarbeiter keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen, es sei denn, diese Verarbeitung ist im Angebot oder in anderen dokumentierten Weisungen ausdrücklich vereinbart.

 

5.6 Kategorien betroffener Personen

Die betroffenen Personen können umfassen:

  • Mitarbeiter und Vertreter des Auftraggebers und des Endkunden;

  • vom Auftraggeber identifizierte oder bereitgestellte berufliche Kontakte;

  • Kunden, Lieferanten, Berater oder Auftragnehmer des Auftraggebers oder Endkunden;

  • Umfrage-, Forschungs- oder Interviewbefragte, deren Informationen vom Auftraggeber bereitgestellt oder kontrolliert werden; und

  • andere in den Materialien des Auftraggebers identifizierte Personen.

 

5.7 Abweichungen

Das Angebot oder andere vereinbarte schriftliche Projektweisungen können diese Standardbeschreibung ergänzen oder abändern, wenn die Leistungen eine andere oder zusätzliche Verarbeitung betreffen.

 

Wird keine Abweichung festgehalten, gilt die Standardbeschreibung in dieser Klausel.

 

6. Verantwortlichkeiten und Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass:

  • er oder der betreffende Endkunde berechtigt ist, als Verantwortlicher der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu handeln;

  • die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage hat;

  • jede erforderliche Bedingung für die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen erfüllt ist;

  • alle erforderlichen Datenschutzinformationen bereitgestellt wurden;

  • die personenbezogenen Daten des Auftraggebers rechtmäßig erhoben und offengelegt wurden;

  • seine Weisungen den Datenschutzgesetzen entsprechen;

  • die personenbezogenen Daten des Auftraggebers angemessen, erheblich und auf das vernünftigerweise Erforderliche beschränkt sind;

  • die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vernünftigerweise zutreffend und aktuell sind; und

  • er befugt ist, Weisungen im Namen eines Endkunden zu erteilen.

 

Der Auftraggeber hat das Recht:

  • rechtmäßige dokumentierte Weisungen betreffend die Verarbeitung zu erteilen;

  • angemessene Informationen zu erhalten, die die Einhaltung dieser Bedingungen durch nuaxia belegen;

  • die Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu verlangen, wenn die betreffenden Leistungen enden; und

  • die nachstehend genannten Prüfungsrechte auszuüben.

 

Handelt der Auftraggeber für einen Endkunden, bestätigt der Auftraggeber, dass:

  • er befugt ist, nuaxia zu bestellen;

  • jede erforderliche Genehmigung zur Bestellung von nuaxia als Unterauftragsverarbeiter eingeholt wurde;

  • er befugt ist, Weisungen im Namen des Endkunden zu erteilen; und

  • er die Weisungen des Endkunden zutreffend übermittelt.

 

Der Auftraggeber darf nuaxia nicht anweisen, personenbezogene Daten in einer Weise zu verarbeiten, die gegen die Datenschutzgesetze verstoßen würde.

 

7. Verarbeitungsweisungen

nuaxia verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur:

  • auf die dokumentierten Weisungen des Auftraggebers;

  • soweit vernünftigerweise zur Erbringung der Leistungen erforderlich;

  • soweit nach dem Vertrag zulässig; oder

  • soweit nach geltendem Recht erforderlich.

 

Dokumentierte Weisungen können enthalten sein in:

  • den Rahmenbedingungen für Auftraggeber;

  • diesen Datenverarbeitungsbedingungen;

  • dem Angebot;

  • genehmigten Projektmaterialien;

  • einem vereinbarten Änderungsantrag; oder

  • schriftlichen Mitteilungen eines autorisierten Vertreters des Auftraggebers.

 

Nimmt nuaxia vernünftigerweise an, dass eine Weisung gegen die Datenschutzgesetze verstößt, benachrichtigt nuaxia den Auftraggeber und kann die betroffene Verarbeitung aussetzen, bis die Weisung klargestellt, geändert oder zurückgezogen wird.

 

Verlangt das geltende Recht von nuaxia, personenbezogene Daten des Auftraggebers anders als auf Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, informiert nuaxia den Auftraggeber, bevor sie dies tut, es sei denn, das Recht verbietet diese Benachrichtigung.

 

8. Vertraulichkeit und Zugang

nuaxia stellt sicher, dass Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers befugt sind:

  • angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen;

  • nur dann Zugang erhalten, wenn dies für ihre Rolle vernünftigerweise erforderlich ist;

  • die Informationen nur für die vereinbarten Leistungen und in Übereinstimmung mit autorisierten Weisungen verarbeiten; und

  • eine angemessene Datenschutz- und Sicherheitsschulung erhalten.

 

nuaxia entzieht oder ändert den Zugang, wenn er nicht mehr erforderlich ist.

 

Diese Vertraulichkeitspflichten bestehen fort, nachdem die betreffende Person die Arbeit an den Leistungen eingestellt hat.

 

9. Sicherheit

nuaxia unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers, wobei Folgendes berücksichtigt wird:

  • die Art, der Umfang, der Kontext und die Zwecke der Verarbeitung;

  • der Stand der verfügbaren Technik;

  • die Implementierungskosten; und

  • die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für Personen.

 

Die Maßnahmen können, sofern angemessen, umfassen:

  • Vertraulichkeitsanforderungen und Mitarbeiterschulungen;

  • individuelle Konten und rollenbasierte Zugangskontrollen;

  • Passwortkontrollen und Multi-Faktor-Authentifizierung;

  • sichere Übertragung und Speicherung;

  • Verschlüsselung, sofern angemessen;

  • System-, Netzwerk- und Endpunktschutz;

  • Sicherheitsupdates und Schwachstellenmanagement;

  • Sicherungs- und Wiederherstellungsvorkehrungen;

  • Verfahren zur Erkennung von und Reaktion auf Vorfälle;

  • logische Trennung von Projekten und Daten;

  • sichere Löschung und Entsorgung; und

  • angemessene Kontrollen über Unterauftragsverarbeiter.

 

nuaxia kann ihre Sicherheitsmaßnahmen aktualisieren, sofern die Änderung das Gesamtschutzniveau nicht wesentlich verringert.

 

Der Auftraggeber wird:

  • seine Konten und Anmeldedaten sicher aufbewahren;

  • den Zugang auf autorisiertes Personal beschränken;

  • nuaxia unverzüglich über vermuteten unbefugten Zugang benachrichtigen;

  • vereinbarte sichere Methoden zur Übermittlung personenbezogener Daten des Auftraggebers verwenden; und

  • angemessene Sicherheitsweisungen in Bezug auf die Leistungen einhalten.

 

10. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt nuaxia eine allgemeine schriftliche Ermächtigung zur Bestellung von Unterauftragsverarbeitern, soweit dies zur Erbringung der Leistungen vernünftigerweise erforderlich ist.

 

nuaxia wird:

  • Informationen über wesentliche Unterauftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten, dem Auftraggeber auf Anfrage oder über eine gepflegte Online-Liste zur Verfügung stellen;

  • eine angemessene vorherige Ankündigung eines wesentlichen neuen oder ersetzenden Unterauftragsverarbeiters geben;

  • schriftliche Bedingungen abschließen, die den Unterauftragsverarbeiter verpflichten, Datenschutzgarantien zu bieten, die den betreffenden Anforderungen dieser Bedingungen im Wesentlichen gleichwertig sind; und

  • für die Erfüllung dieser Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter verantwortlich bleiben, soweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist.

 

Der Auftraggeber kann einem vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiter aus angemessenen Gründen widersprechen, die sich speziell auf den Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers beziehen.

 

Der Auftraggeber muss einen Widerspruch unverzüglich nach Erhalt der Ankündigung erheben und seine Gründe darlegen.

 

Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben zusammen, um einem berechtigten Widerspruch zu begegnen. Ist keine angemessene Lösung verfügbar, kann jede Partei den betroffenen Teil der Leistungen kündigen.

 

nuaxia kann eine dringende Änderung eines Unterauftragsverarbeiters vornehmen, soweit dies zur Bewältigung eines Sicherheitsvorfalls, eines Lieferantenausfalls, einer rechtlichen Anforderung oder eines anderen wesentlichen betrieblichen Risikos vernünftigerweise erforderlich ist. nuaxia benachrichtigt den Auftraggeber so bald wie vernünftigerweise durchführbar.

 

11. Internationale Übermittlungen

nuaxia nimmt keine beschränkte internationale Übermittlung personenbezogener Daten des Auftraggebers vor, es sei denn, es gilt ein rechtmäßiger Übermittlungsmechanismus oder eine Ausnahme.

 

Sofern erforderlich, verwendet nuaxia geeignete Garantien, die umfassen können:

  • geltende Angemessenheitsverordnungen oder -beschlüsse;

  • genehmigte Standardvertragsklauseln;

  • ein genehmigtes UK-Abkommen oder -Addendum zur internationalen Übermittlung;

  • verbindliche interne Datenschutzvorschriften; oder

  • einen anderen rechtmäßigen Übermittlungsmechanismus.

 

nuaxia verpflichtet die betreffenden Unterauftragsverarbeiter, die geltenden Anforderungen an internationale Übermittlungen einzuhalten.

 

Sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, garantieren die Leistungen nicht, dass alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers in einem bestimmten Land verbleiben.

 

12. Anträge betroffener Personen

Erhält nuaxia einen Antrag einer betroffenen Person in Bezug auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, wird nuaxia:

  • den Auftraggeber ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigen;

  • verfügbare relevante Details bereitstellen; und

  • nicht inhaltlich antworten, sofern nicht vom Auftraggeber angewiesen oder gesetzlich erforderlich.

 

Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für:

  • die Überprüfung der Identität des Antragstellers;

  • die Feststellung, ob der Antrag gültig ist;

  • die Entscheidung, wie zu antworten ist; und

  • die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Frist.

 

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung leistet nuaxia angemessene Unterstützung, um dem Auftraggeber oder Endkunden zu ermöglichen, auf den Antrag zu antworten.

 

13. Unterstützung bei der Compliance

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen leistet nuaxia angemessene Unterstützung bei den Pflichten des Auftraggebers in Bezug auf:

  • die Sicherheit der Verarbeitung;

  • die Rechte betroffener Personen;

  • Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten;

  • Datenschutz-Folgenabschätzungen;

  • Konsultationen mit einer Datenschutzaufsichtsbehörde; und

  • den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgesetze.

 

Der Auftraggeber muss bei der Anforderung von Unterstützung eine angemessene Ankündigung und ausreichende Informationen bereitstellen.

nuaxia kann eine angemessene zusätzliche Vergütung berechnen, wenn ein Antrag:

  • ungewöhnlich umfangreich ist;

  • außerhalb des gewöhnlichen Umfangs der Leistungen liegt;

  • wesentliche technische Entwicklungs- oder Abrufarbeiten erfordert; oder

  • aus unvollständigen, unrichtigen oder geänderten Weisungen des Auftraggebers resultiert.

 

nuaxia benachrichtigt den Auftraggeber über wesentliche zusätzliche Kosten, bevor diese anfallen, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist.

 

14. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

nuaxia benachrichtigt den Auftraggeber ohne unangemessene Verzögerung, nachdem sie von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat, die personenbezogene Daten des Auftraggebers betrifft.

 

Soweit verfügbar, stellt nuaxia Informationen bereit über:

  • die Art der Verletzung;

  • die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers;

  • die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze;

  • die wahrscheinlichen Folgen;

  • die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eindämmung, Untersuchung und Behebung der Verletzung; und

  • einen geeigneten Ansprechpartner für weitere Informationen.

 

Sind nicht alle Informationen sofort verfügbar, kann nuaxia sie schrittweise bereitstellen, während die Untersuchung fortschreitet.

 

nuaxia wird:

  • angemessene Schritte zur Eindämmung und Untersuchung der Verletzung unternehmen;

  • angemessene Schritte zur Minderung möglicher nachteiliger Auswirkungen unternehmen;

  • relevante Informationen aufbewahren; und

  • angemessene Zusammenarbeit bei den Bewertungs- und Meldepflichten des Auftraggebers leisten.

 

Der Auftraggeber oder betreffende Endkunde ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob eine Meldung erfolgen muss an:

  • eine Datenschutzaufsichtsbehörde;

  • betroffene Personen;

  • eine andere Aufsichtsbehörde;

  • einen Projektsponsor; oder

  • einen anderen Dritten.

 

nuaxia nimmt keine Meldung vor, die den Auftraggeber oder Endkunden identifiziert, es sei denn:

  • vom Auftraggeber angewiesen;

  • zwischen den Parteien vereinbart; oder

  • gesetzlich erforderlich.

 

Eine Meldung einer Verletzung stellt kein Haftungsanerkenntnis dar.

 

15. Compliance-Informationen und Prüfungen

Auf angemessene Anfrage stellt nuaxia Informationen bereit, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Bedingungen nachzuweisen.

 

Dies kann umfassen:

  • relevante Sicherheitsinformationen;

  • ausgefüllte Sicherheitsfragebögen;

  • Zusammenfassungen von Richtlinien;

  • Informationen über Unterauftragsverarbeiter;

  • verfügbare unabhängige Prüfberichte; und

  • angemessene schriftliche Antworten auf Compliance-Fragen.

 

Sind diese Informationen vernünftigerweise unzureichend, kann der Auftraggeber die Einhaltung dieser Bedingungen durch nuaxia prüfen.

 

Sofern eine Prüfung nicht infolge einer wesentlichen Verletzung oder durch eine zuständige Aufsichtsbehörde verlangt wird:

  • muss der Auftraggeber eine angemessene vorherige schriftliche Ankündigung machen;

  • darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten höchstens eine Prüfung durchgeführt werden;

  • muss die Prüfung während der normalen Geschäftszeiten stattfinden;

  • muss sie auf die von diesen Bedingungen erfasste Verarbeitung beschränkt sein;

  • muss sie die Störung des Betriebs von nuaxia minimieren; und

  • muss sie von einer entsprechend qualifizierten Person durchgeführt werden, die Vertraulichkeitspflichten unterliegt.

 

Ein Prüfer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von nuaxia kein direkter Wettbewerber von nuaxia sein.

 

Eine Prüfung darf Folgendes nicht offenlegen:

  • personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen eines anderen Kunden;

  • Quellcode von nuaxia;

  • rechtlich privilegiertes Material;

  • Sicherheitsanmeldedaten; oder

  • detaillierte Informationen, die eine wesentliche Sicherheitslücke schaffen würden.

 

Der Auftraggeber trägt seine eigenen Prüfungskosten und die angemessenen Kosten von nuaxia für die Unterstützung einer ungewöhnlich umfangreichen Prüfung. nuaxia trägt ihre eigenen angemessenen Kosten, wenn die Prüfung eine wesentliche Verletzung dieser Bedingungen durch nuaxia feststellt.

 

Nichts in dieser Klausel beschränkt die Befugnisse einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

16. Rückgabe und Löschung

 

Wenn die betreffenden Leistungen enden, wird nuaxia nach schriftlicher Wahl des Auftraggebers:

  • die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zurückgeben;

  • sie löschen; oder

  • einen Teil zurückgeben und den Rest löschen,

es sei denn, das geltende Recht verlangt eine fortgesetzte Aufbewahrung.

 

Der Auftraggeber muss seine Rückgabe- oder Löschungsweisungen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss oder Beendigung der betreffenden Leistungen erteilen.

Erteilt der Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums keine Weisungen, kann nuaxia die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß ihren gewöhnlichen Aufbewahrungs- und Löschungsverfahren löschen.

 

In sicheren Sicherungskopien enthaltene personenbezogene Daten des Auftraggebers können verbleiben, bis sie im Rahmen des gewöhnlichen Sicherungszyklus gelöscht oder überschrieben werden, sofern sie:

  • angemessen geschützt bleiben;

  • nicht für einen anderen Zweck verwendet werden; und

  • nur dann wiederhergestellt werden, wenn dies für Notfallwiederherstellungs-, Sicherheits- oder rechtliche Zwecke vernünftigerweise erforderlich ist.

 

Diese Klausel verpflichtet nuaxia nicht zur Löschung:

  • personenbezogener Daten, für die nuaxia als unabhängiger Verantwortlicher handelt;

  • gesetzlich aufzubewahrender Informationen;

  • unwiderruflich anonymisierter Informationen;

  • statistischer Informationen, die eine Person, einen Auftraggeber oder einen Endkunden nicht mehr identifizieren; oder

  • von Informationen, deren Aufbewahrung der Vertrag nuaxia gesondert gestattet.

 

17. Verhältnis zu den Rahmenbedingungen für Auftraggeber

Die Haftung aus diesen Datenverarbeitungsbedingungen richtet sich nach den Haftungsbestimmungen in den Rahmenbedingungen für Auftraggeber.

Nichts in diesen Bedingungen beschränkt die Haftung, wenn sie rechtlich nicht beschränkt werden kann.

 

Besteht ein Widerspruch betreffend personenbezogene Daten des Auftraggebers, gilt die folgende Rangfolge:

  1. ein zwingendes Abkommen oder Instrument zur internationalen Übermittlung;

  2. etwaige von beiden Parteien ausdrücklich unterzeichnete Datenverarbeitungsbedingungen für die betreffenden Leistungen;

  3. diese Datenverarbeitungsbedingungen;

  4. das geltende Angebot; und

  5. die Rahmenbedingungen für Auftraggeber.

 

18. Dauer

 

Diese Datenverarbeitungsbedingungen gelten, solange nuaxia personenbezogene Daten des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter unter dem Vertrag verarbeitet.

 

Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, Sicherheit, Rückgabe und Löschung, Prüfungen und Haftung bestehen fort, solange nuaxia die betreffenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers aufbewahrt.

 

Sprache

Dieses Dokument wurde aus dem Englischen übersetzt. Bei etwaigen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen dieser übersetzten Fassung und der englischsprachigen Fassung ist die englischsprachige Fassung maßgeblich, soweit nicht das anwendbare Recht etwas anderes verlangt.

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