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Rahmenbedingungen für Auftraggeber

Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2026

1. Über diese Bedingungen

Diese Rahmenbedingungen für Auftraggeber regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch nuaxia Limited für ihre Auftraggeber.

 

Jedes Projekt wird in der Regel in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung (Statement of Work) oder einem anderen schriftlichen Projektdokument beschrieben. Nach Annahme bilden dieses Projektdokument und diese Rahmenbedingungen für Auftraggeber den Vertrag für dieses Projekt.

 

Diese Bedingungen regeln nicht die Teilnahme einer Einzelperson an einer Umfrage, einem Interview, einer Fortbildungsaktivität oder einer anderen Mitwirkung. Für diese Aktivitäten gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.

 

2. Über nuaxia und Begriffsbestimmungen

nuaxia Limited ist eine in England und Wales eingetragene Gesellschaft mit der Registernummer 10091312.

 

Unser eingetragener Sitz ist:

5 Walpole Avenue
Richmond
Surrey
TW9 2DJ
United Kingdom

In diesen Bedingungen:

  • Auftraggeber bezeichnet die im Angebot als Käufer oder Auftraggeber der Leistungen genannte Organisation, unabhängig davon, ob sie für sich selbst oder im Namen eines Endkunden handelt. Ein Auftraggeber kann ein pharmazeutisches, biotechnologisches, medizintechnisches oder anderes Gesundheitsunternehmen sein, oder eine Agentur oder ein Dienstleister wie ein Anbieter medizinischer Fortbildung, eine Kreativagentur, eine Unternehmensberatung, eine Marktforschungsagentur, eine Feldforschungs- oder Datenerhebungsagentur.

  • Materialien des Auftraggebers bezeichnet Informationen, Dokumente, Daten, Fragebögen, Inhalte, Branding, Anweisungen und andere Materialien, die von oder im Namen des Auftraggebers oder eines Endkunden bereitgestellt werden.

  • Vertrag bezeichnet diese Rahmenbedingungen für Auftraggeber zusammen mit dem geltenden angenommenen Angebot und jedem anderen ausdrücklich darin einbezogenen Dokument.

  • Liefergegenstände bezeichnet die Berichte, Präsentationen, Analysen, Empfehlungen, Datentabellen, Datensätze, Dashboards, Fragebögen, Screener, Interviewleitfäden, Stichprobenspezifikationen, methodischen Pläne, Bildungsmaterialien, Validierungsergebnisse und anderen projektspezifischen Ergebnisse, die im Angebot ausdrücklich als Liefergegenstände bezeichnet sind.

  • Endkunde bezeichnet eine Organisation, zu deren Gunsten der Auftraggeber die Leistungen beauftragt, sofern diese Organisation im Angebot genannt ist.

  • Vergütung bezeichnet die vom Auftraggeber unter dem Vertrag zu zahlenden Beträge.

  • Teilnehmer bezeichnet einen HCP, Patienten, Fachmann oder eine andere Einzelperson, die an einer Umfrage, einem Interview, einer Fortbildungsaktivität oder einer anderen Mitwirkung teilnimmt.

  • Angebot bezeichnet ein Angebot, einen Kostenvoranschlag, eine Leistungsbeschreibung (Statement of Work), ein Bestellformular oder ein anderes von nuaxia ausgestelltes oder ausdrücklich angenommenes Dokument, das die Leistungen beschreibt.

  • Leistungen bezeichnet die im geltenden Angebot beschriebenen Forschungs-, Bildungs-, Beratungs-, Evidenzgenerierungs-, Daten-, Analyse-, Validierungs-, Technologie-, Rekrutierungs-, Feldforschungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.

 

Die Leistungen können die gesamte Gestaltung, Durchführung, Analyse und Berichterstattung eines Projekts oder einen Teil davon umfassen, einschließlich:

  • der Festlegung von Projektzielen und Evidenzanforderungen;

  • der Beratung zur Forschungs- oder Bewertungsmethodik;

  • der Gestaltung, Überprüfung oder Mitwirkung an Fragebögen, Screenern, Interviewleitfäden und anderen Forschungsinstrumenten;

  • der Festlegung oder Empfehlung von Zielgruppen, Stichproben, Eignungskriterien, Quoten und Rekrutierungsansätzen;

  • der Identifizierung, Überprüfung und Rekrutierung von Angehörigen von Gesundheitsberufen oder anderen Teilnehmern;

  • der Programmierung, dem Hosting und der Verwaltung von Umfragen oder anderen Aktivitäten;

  • der Erhebung, Verarbeitung, Validierung und Analyse von Daten;

  • der Erstellung von Berichten, Präsentationen, Empfehlungen, Dashboards, Benchmarks und anderen Liefergegenständen;

  • der Durchführung von Bedarfsbewertungen, Ergebnisbewertungen und Bewertungen der Auswirkungen auf Patienten;

  • der Bereitstellung von Verhaltensintelligenz, Benchmarking und prädiktiver Analyse;

  • der Bereitstellung von Validierungs-, Compliance- und Evidenzsicherungsdiensten; und

  • der Bereitstellung von Portalen, Plattformen oder anderen technologiegestützten Diensten.

 

Geschäftstag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in England ist.

 

Der Auftraggeber bleibt Vertragspartei und bleibt für alle Verpflichtungen unter dem Vertrag verantwortlich, sofern das Angebot nicht ausdrücklich angibt, dass der Endkunde ebenfalls Partei ist.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Annahme eines Angebots

Der Auftraggeber nimmt ein Angebot an, wenn er:

  • es unterzeichnet oder elektronisch annimmt;

  • die Annahme per E-Mail oder anderer schriftlicher Mitteilung bestätigt;

  • eine Bestellung ausstellt, die auf das Angebot Bezug nimmt;

  • nuaxia anweist, mit den Leistungen zu beginnen; oder

  • anderweitig in einer Weise handelt, die die Annahme klar zum Ausdruck bringt.

 

Für das Zustandekommen eines Vertrags ist keine Bestellung erforderlich, wenn der Auftraggeber das Angebot anderweitig angenommen oder nuaxia angewiesen hat, mit der Arbeit zu beginnen.

 

3.2 Gültigkeit des Angebots

Sofern das Angebot nichts anderes angibt, bleibt es ab seinem Datum 30 Tage gültig.

 

nuaxia kann ein Angebot ändern oder zurückziehen, bevor es angenommen wurde.

 

3.3 Befugnis

Jede Person, die ein Angebot annimmt, bestätigt, dass sie befugt ist, den Vertrag im Namen der betreffenden Organisation abzuschließen.

 

3.4 Bedingungen des Auftraggebers

Etwaige in einer Bestellung, einem Beschaffungsportal oder einem anderen Dokument des Auftraggebers enthaltene Bedingungen gelten nur, wenn nuaxia ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

Eine zu Verwaltungs- oder Zahlungszwecken ausgestellte Bestellung ändert den Vertrag nicht.

 

4. Vertragsdokumente und Rangfolge

 

Besteht ein Widerspruch zwischen den den Vertrag bildenden Dokumenten, gilt die folgende Rangfolge:

  1. jede von beiden Parteien ausdrücklich unterzeichnete oder angenommene schriftliche Änderung;

  2. das geltende Angebot;

  3. etwaige geltende Datenverarbeitungsbedingungen;

  4. jeder dienstspezifische Anhang, der ausdrücklich in das Angebot einbezogen ist;

  5. diese Rahmenbedingungen für Auftraggeber; und

  6. die Website-Nutzungsbedingungen, jedoch nur in Bezug auf die allgemeine und technische Nutzung einer nuaxia-Website, eines nuaxia-Portals oder einer nuaxia-App.

 

Ein Dokument hat nicht bereits deshalb Vorrang vor einem anderen, weil es später ausgestellt wurde, es sei denn, es gibt ausdrücklich an, dass es den Vertrag ändern soll, und wird von beiden Parteien angenommen. Für jeden Widerspruch betreffend personenbezogene Daten des Auftraggebers gilt die in den Datenverarbeitungsbedingungen angegebene Rangfolge.

 

5. Die Leistungen

nuaxia erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen und Liefergegenstände mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt.

 

Das Angebot kann ein gesamtes Projekt oder nur einen bestimmten Bestandteil abdecken. Beispielsweise kann nuaxia ausschließlich damit beauftragt werden:

  • Beratung zu leisten;

  • einen Fragebogen zu gestalten oder zu überprüfen;

  • eine Stichprobe zu definieren oder zu empfehlen;

  • Teilnehmer zu rekrutieren;

  • Daten zu erheben;

  • vorhandene Daten zu analysieren;

  • Ergebnisse zu validieren;

  • einen Bericht oder Empfehlungen zu erstellen; oder

  • eine Kombination dieser Leistungen zu erbringen.

 

Wird nuaxia mit fachlicher Beratung, Forschungsdesign, Stichprobendesign, Analyse, Berichterstattung oder Empfehlungen beauftragt, führt nuaxia diese Arbeit mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt aus.

 

Sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angibt, beruhen Beratung und Empfehlungen auf den nuaxia zum betreffenden Zeitpunkt verfügbaren Informationen, Annahmen und Projektzielen.

 

Soweit anwendbar, führt nuaxia die Leistungen durch in Übereinstimmung mit:

  • geltendem Recht und aufsichtsrechtlichen Anforderungen;

  • den im Angebot genannten beruflichen oder Branchenstandards; und

  • anerkannten Praktiken der Gesundheitsforschung, einschließlich geltender BHBIA-Anforderungen.

 

Die Leistungen sind Beratungs-, Forschungs-, Bildungs-, Daten- oder Analyseleistungen. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart, garantiert nuaxia nicht:

  • ein bestimmtes kommerzielles, bildungsbezogenes, klinisches oder aufsichtsrechtliches Ergebnis;

  • dass ein Auftraggeber in der Lage sein wird, einen Liefergegenstand für einen bestimmten aufsichtsrechtlichen, werblichen oder kommerziellen Zweck zu verwenden;

  • eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern;

  • den Abschluss der Feldforschung bis zu einem festen Datum; oder

  • einen kontinuierlichen oder unterbrechungsfreien Zugang zu einem Online-Dienst.

 

Jegliche Exklusivität in Bezug auf einen Auftraggeber, Endkunden, ein Therapiegebiet, ein Produkt, einen Forschungsgegenstand, eine Methodik oder einen Markt muss ausdrücklich im Angebot angegeben werden, zusammen mit ihrem Umfang, ihrer Dauer und einer etwaigen zusätzlichen Vergütung.

 

6. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird:

  • vollständige, zutreffende und rechtzeitige Anweisungen bereitstellen;

  • die Materialien des Auftraggebers und die Informationen bereitstellen, die zur Erbringung der Leistungen vernünftigerweise erforderlich sind;

  • eine Person mit Weisungs- und Genehmigungsbefugnis benennen;

  • Materialien innerhalb des vereinbarten Zeitplans überprüfen und genehmigen;

  • sicherstellen, dass seine Anweisungen und Materialien des Auftraggebers geltendem Recht, beruflichen Standards und Branchenanforderungen entsprechen;

  • alle Rechte, Erlaubnisse, Lizenzen und Genehmigungen einholen, die nuaxia für die Nutzung der Materialien des Auftraggebers benötigt;

  • nuaxia über etwaige wesentliche rechtliche, aufsichtsrechtliche, sicherheitsbezogene oder Compliance-Anforderungen informieren, die das Projekt betreffen;

  • angemessen mit nuaxia zusammenarbeiten; und

  • die Vergütung gemäß dem Vertrag zahlen.

 

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der von oder in seinem Namen bereitgestellten Materialien des Auftraggebers und Anweisungen verantwortlich.

 

Wird nuaxia mit der Gestaltung, Entwicklung oder Empfehlung eines Aspekts des Projekts beauftragt, bleibt nuaxia dafür verantwortlich, bei der Ausführung dieser Arbeit angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt walten zu lassen.

 

Die Überprüfung oder Genehmigung durch den Auftraggeber beseitigt nicht die Verantwortung von nuaxia für ihre eigene Arbeit. Der Auftraggeber bleibt gleichwohl verantwortlich für:

  • die Bestätigung der Projektziele und der beabsichtigten Verwendung;

  • die Bereitstellung relevanter Produkt-, wissenschaftlicher, aufsichtsrechtlicher und kommerzieller Informationen;

  • die Einholung seiner eigenen internen rechtlichen, medizinischen, Compliance- und aufsichtsrechtlichen Genehmigungen;

  • die Entscheidung, ob die Empfehlungen von nuaxia übernommen werden; und

  • die Genehmigung der endgültigen Projektmaterialien, sofern eine Genehmigung des Auftraggebers erforderlich ist.

 

Der Auftraggeber darf keine patientenidentifizierenden Informationen oder anderen sensiblen personenbezogenen Daten bereitstellen, es sei denn:

  • dies wurde im Voraus ausdrücklich vereinbart;

  • es ist für die Leistungen erforderlich;

  • es besteht eine Rechtsgrundlage für die Bereitstellung; und

  • die vereinbarten Sicherheits- und Datenschutzvorkehrungen werden eingehalten.

 

6.1 Auftraggeber, die für einen Endkunden handeln

Beauftragt der Auftraggeber die Leistungen für einen Endkunden, sichert der Auftraggeber zu, dass er befugt ist:

  • nuaxia anzuweisen;

  • die Materialien des Auftraggebers bereitzustellen;

  • relevante Anforderungen des Endkunden zu kommunizieren;

  • nuaxia die Durchführung der Leistungen zu gestatten; und

  • die Liefergegenstände dem Endkunden bereitzustellen.

 

Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für:

  • die Zahlung aller Vergütungen und Kosten;

  • die nuaxia erteilten Anweisungen;

  • die Einholung erforderlicher Genehmigungen;

  • die zutreffende Kommunikation von Anforderungen; und

  • die Einhaltung des Vertrags,

unabhängig davon, ob der Auftraggeber Zahlung, Genehmigung oder Anweisungen vom Endkunden erhalten hat.

 

nuaxia kann direkt mit einem Endkunden kommunizieren, sofern dies vom Auftraggeber genehmigt ist. Eine solche Kommunikation macht den Endkunden nicht zur Vertragspartei, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

7. Projektgenehmigungen

Sofern relevant, kann nuaxia den Auftraggeber bitten, Punkte zu genehmigen wie:

  • Projektziele und beabsichtigte Verwendung;

  • Methodik;

  • Fragebögen und Screener;

  • Stichprobendefinitionen und Zielgruppenkriterien;

  • Quoten und Rekrutierungskriterien;

  • Analysepläne;

  • Berichtsstrukturen und Berichtspläne;

  • Bildungs- oder wissenschaftliche Inhalte;

  • Stimulusmaterialien;

  • Umfrageprogrammierung;

  • Übersetzungen;

  • Rekrutierungsmaterialien;

  • Interviewleitfäden;

  • Entwürfe von Liefergegenständen; und

  • endgültige Liefergegenstände.

 

Der Auftraggeber muss Genehmigungen sorgfältig prüfen und nuaxia unverzüglich über etwaige erforderliche Korrekturen benachrichtigen.

 

Sobald ein Punkt genehmigt wurde, können spätere Änderungen die Vergütung, den Zeitplan, die Durchführbarkeit oder andere Aspekte der Leistungen beeinflussen und werden nach den Bestimmungen zur Änderungssteuerung verwaltet.

 

Die Genehmigung durch den Auftraggeber entbindet nuaxia nicht von ihrer Pflicht, bei der Ausführung von Arbeiten, für die nuaxia verantwortlich ist, angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt walten zu lassen.

 

nuaxia ist nicht verantwortlich für einen Fehler, der unmittelbar entsteht aus:

  • unrichtigen oder unvollständigen Materialien des Auftraggebers;

  • einer von oder im Namen des Auftraggebers erteilten Anweisung;

  • einem vom Auftraggeber genehmigten Punkt; oder

  • dem Versäumnis des Auftraggebers, ein während des Genehmigungsprozesses vernünftigerweise erkennbares Problem zu identifizieren,

außer soweit nuaxia den Fehler eingeführt oder es versäumt hat, angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt walten zu lassen.

 

8. Zeitplanung und Abhängigkeiten vom Auftraggeber

Jeder Zeitplan in einem Angebot ist eine Schätzung, sofern er nicht ausdrücklich als garantierte Frist bezeichnet ist.

 

Der Zeitplan beruht auf Annahmen, einschließlich des rechtzeitigen:

  • Erhalts der Materialien des Auftraggebers;

  • Treffens von Entscheidungen und Genehmigungen des Auftraggebers;

  • Verfügbarkeit von Teilnehmern;

  • Erhalts von Bestellungen oder anderen Verwaltungsinformationen;

  • Zugangs zu relevanten Systemen oder Dritten; und

  • der Klärung von Anmerkungen des Auftraggebers.

 

Verursacht der Auftraggeber, ein Endkunde oder ein vom Auftraggeber benannter Dritter eine Verzögerung oder trägt zu ihr bei, kann nuaxia:

  • den Zeitplan überarbeiten;

  • Personal oder Ressourcen umverteilen;

  • die Leistungen pausieren;

  • die Rekrutierungserwartungen überarbeiten;

  • angemessene durch die Verzögerung verursachte zusätzliche Kosten berechnen; und

  • einen Änderungsantrag stellen, wenn die Verzögerung die Leistungen wesentlich beeinträchtigt.

 

nuaxia benachrichtigt den Auftraggeber, wenn eine wesentliche Verzögerung erkennbar wird.

 

9. Änderungen der Leistungen

Jede Partei kann eine Änderung der Leistungen, Liefergegenstände, des Zeitplans, der Annahmen, der Rekrutierungskriterien oder des Projektumfangs vorschlagen.

 

nuaxia ist nicht verpflichtet, eine wesentliche Änderung umzusetzen, bis die Parteien deren Auswirkung auf Folgendes vereinbart haben:

  • die Vergütung;

  • den Zeitplan;

  • den Umfang;

  • die Ressourcen;

  • die Rekrutierungsdurchführbarkeit;

  • die Compliance-Anforderungen; und

  • die Liefergegenstände.

 

Eine vereinbarte Änderung kann dokumentiert werden durch:

  • ein überarbeitetes Angebot;

  • einen Änderungsauftrag;

  • einen E-Mail-Austausch zwischen autorisierten Vertretern; oder

  • eine andere von beiden Parteien angenommene schriftliche Aufzeichnung.

 

nuaxia kann geringfügige betriebliche Änderungen vornehmen, die die Leistungen oder Liefergegenstände nicht wesentlich reduzieren, ohne einen förmlichen Änderungsauftrag.

10. Stichprobendesign, Rekrutierung und Feldforschung

10.1 Stichprobendesign

Wird nuaxia mit der Definition oder Empfehlung der Stichprobe, Zielgruppe, Eignungskriterien oder Quotenstruktur beauftragt, wird nuaxia angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt walten lassen und dabei berücksichtigen:

  • die Projektziele;

  • die verfügbare Zielpopulation;

  • die beabsichtigte Analyse;

  • verfügbare Durchführbarkeitsinformationen;

  • Budget und Zeitplan; und

  • etwaige dem Auftraggeber mitgeteilte wesentliche Einschränkungen.

 

Der Auftraggeber muss die endgültige Stichprobenspezifikation genehmigen, es sei denn, das Angebot gibt an, dass nuaxia befugt ist, sie zu bestimmen.

 

Eine Stichprobe wird nicht als statistisch repräsentativ für eine breitere Population behandelt, es sei denn, das Angebot gibt ausdrücklich an, dass Repräsentativität eine vereinbarte Anforderung ist, und beschreibt die betreffende Methodik.

 

10.2 Rekrutierung und Feldforschung

Umfassen die Leistungen Rekrutierung oder Feldforschung, wird nuaxia angemessene Anstrengungen unternehmen, um teilnahmeberechtigte Teilnehmer gemäß den vereinbarten Kriterien zu rekrutieren.

 

Die Verfügbarkeit von Teilnehmern und Rücklaufquoten können nicht garantiert werden. Jede Stichprobengröße, Inzidenzrate, Rekrutierungsperiode oder jedes Abschlussdatum ist daher eine Schätzung, sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.

 

nuaxia kann:

  • die Identität, den beruflichen Status und die Teilnahmeberechtigung von Teilnehmern überprüfen;

  • angemessene Betrugs-, Doppelungs- und Qualitätsprüfungen anwenden;

  • Antworten ablehnen, entfernen oder ersetzen, die vernünftigerweise betrügerisch, dupliziert, nicht teilnahmeberechtigt, unvollständig oder von unzureichender Qualität erscheinen;

  • die Rekrutierung schließen oder pausieren, wenn Quoten erreicht wurden;

  • betriebliche Rekrutierungsmethoden anpassen, sofern dies die vereinbarten Eignungskriterien nicht wesentlich ändert; und

  • die Feldforschung einstellen, wenn eine fortgesetzte Rekrutierung nicht mehr vernünftigerweise durchführbar ist.

 

Der Auftraggeber darf nicht versuchen, Teilnehmer zu identifizieren oder zu kontaktieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart und ist rechtmäßig.

 

10.3 Aufstockung und ergänzende Arbeit

Erbringt nuaxia Rekrutierung, Datenerhebung oder Stichprobe auf Aufstockungs- oder ergänzender Basis neben einem oder mehreren anderen Lieferanten, ist nuaxia nur für die von nuaxia erbrachten Leistungen und gelieferten Daten verantwortlich.

 

Sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, ist nuaxia nicht verantwortlich für:

  • die Qualität oder Teilnahmeberechtigung der von einem anderen Anbieter gelieferten Teilnehmer;

  • Unterschiede zwischen den Rekrutierungs-, Validierungs- oder Feldforschungsmethoden der Lieferanten;

  • die Konsistenz oder Repräsentativität der kombinierten Stichprobe;

  • das Zusammenführen oder Harmonisieren von Datensätzen; oder

  • Schlussfolgerungen, die durch von einem anderen Anbieter erhobene Daten beeinflusst werden.

 

Wird nuaxia speziell mit der Validierung, Harmonisierung oder Analyse kombinierter Daten beauftragt, werden die betreffenden Verantwortlichkeiten und Einschränkungen im Angebot dargelegt.

 

10.4 Rekrutierungsdefizite

Wird die Feldforschung geschlossen, bevor ein vereinbartes Ziel erreicht ist, gewährt nuaxia eine Gutschrift für die Rekrutierungs- und Teilnehmeranreizkosten, die den fehlenden gültigen Abschlüssen zuzurechnen sind.

 

Sofern das Angebot nichts anderes angibt, umfasst die Gutschrift keine Vergütung für bereits erbrachte Arbeit, einschließlich:

  • Projektmanagement;

  • Fragebogenüberprüfung oder -gestaltung;

  • Stichprobendesign;

  • Programmierung;

  • Übersetzungen;

  • Tests;

  • Datenverarbeitung;

  • Analyse;

  • Berichterstattung;

  • Compliance-Arbeit; oder

  • andere fixe Projektkosten.

 

Keine Gutschrift ist geschuldet, soweit ein Defizit resultiert aus:

  • vom Auftraggeber oder Endkunden angeforderten Änderungen;

  • unrichtigen Annahmen oder Inzidenzinformationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden;

  • restriktiven oder überarbeiteten Eignungskriterien;

  • Verzögerung des Auftraggebers oder Endkunden;

  • vom Auftraggeber angewiesener vorzeitiger Schließung;

  • der Nichtverfügbarkeit von Quoten;

  • höherer Gewalt; oder

  • anderweitig außerhalb der angemessenen Kontrolle von nuaxia liegenden Umständen.

 

11. Teilnehmerqualität und Validierung

nuaxia wendet die im Angebot vereinbarten oder für die betreffende Projektart gewöhnlich verwendeten Qualitätskontrollverfahren an.

 

Der Auftraggeber muss jedes evidenzbasierte Bedenken bezüglich der Gültigkeit von Teilnehmern oder der Datenqualität innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der betreffenden Daten oder des betreffenden Liefergegenstands vorbringen.

 

nuaxia untersucht angemessene Bedenken und kann, sofern angemessen:

  • die durchgeführte Validierung erläutern;

  • eine ungültige Antwort entfernen;

  • einen Ersatz bereitstellen, sofern vernünftigerweise durchführbar;

  • einen betroffenen Liefergegenstand korrigieren; oder

  • eine angemessene Gutschrift gewähren.

 

nuaxia gewährleistet nicht, dass jede unrichtige, widersprüchliche oder unaufrichtige Teilnehmerantwort erkannt werden kann.

 

Eine Abweichung in der beruflichen Meinung, dem klinischen Urteil oder der Auslegung begründet für sich genommen nicht die Ungültigkeit einer Antwort.

 

12. Vergütung

Die Vergütung wird im Angebot angegeben.

 

Sofern das Angebot nichts anderes angibt:

  • werden 100 % der Vergütung in Rechnung gestellt, wenn nuaxia angewiesen wird, mit der Arbeit zu beginnen;

  • ist jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zahlbar;

  • versteht sich die Vergütung ohne USt. und andere geltende Steuern;

  • wird die Vergütung in der im Angebot und in der Rechnung angegebenen Währung angegeben und ist in dieser zahlbar; und

  • sind angemessene vereinbarte Auslagen und Drittkosten zusätzlich zur Vergütung zahlbar.

 

Die Vergütung kann in Pfund Sterling, US-Dollar, Euro oder einer anderen im Angebot vereinbarten Währung angegeben und in Rechnung gestellt werden.

 

Die Zahlung muss in der auf der Rechnung angegebenen Währung erfolgen.

 

Beruhte eine Vergütung auf vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Annahmen, die sich später als wesentlich unvollständig oder unrichtig erweisen, kann nuaxia die Vergütung anpassen, um die zusätzliche Arbeit oder Kosten widerzuspiegeln.

 

nuaxia kann außerdem zusätzliche Kosten berechnen, die:

  • bei Annahme des Angebots vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren;

  • aus Umständen außerhalb der angemessenen Kontrolle von nuaxia entstehen;

  • unmittelbar mit den Leistungen zusammenhängen; und

  • dem Auftraggeber mitgeteilt und angemessen erläutert werden.

 

13. Währung, Steuern, Abzüge und Bankgebühren

Der Auftraggeber muss jede Rechnung in der auf dieser Rechnung angegebenen Währung zahlen.

 

Ist das Angebot in einer anderen Währung als Pfund Sterling ausgepreist, kann nuaxia durchlaufende Kosten anpassen, um wesentliche Wechselkursbewegungen widerzuspiegeln, die zwischen der Annahme des Angebots und der Zahlung oder Bindung der betreffenden Kosten eintreten.

 

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass nuaxia den vollen in Rechnung gestellten Betrag erhält.

 

Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle:

  • ausgehenden Bankgebühren;

  • internationalen Überweisungsgebühren;

  • Korrespondenzbankgebühren;

  • Zwischenbankgebühren; und

  • anderen Zahlungsgebühren, die von der Bank des Auftraggebers oder einem an der Übermittlung der Zahlung beteiligten Zwischenhändler auferlegt werden.

 

Der Auftraggeber darf solche Gebühren nicht vom in Rechnung gestellten Betrag abziehen. Jeder aus Bank- oder Überweisungsgebühren resultierende Fehlbetrag bleibt vom Auftraggeber geschuldet und zahlbar.

 

Der Auftraggeber muss alle geltende USt., Verkaufssteuer oder ähnliche Transaktionssteuern zusätzlich zur Vergütung zahlen.

 

Zahlungen müssen ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt erfolgen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.

 

Ist ein Abzug oder Einbehalt gesetzlich vorgeschrieben, erhöht der Auftraggeber die Zahlung, sodass nuaxia den Betrag erhält, den sie erhalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre, außer in Bezug auf Steuern auf das Nettoeinkommen von nuaxia.

 

Der Auftraggeber stellt alle in Zusammenhang mit einem Abzug oder Einbehalt vernünftigerweise erforderlichen Unterlagen bereit.

 

14. Zahlungsverzug

Ist ein Betrag überfällig, kann nuaxia:

  • Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bank of England berechnen;

  • etwaige nach geltendem Recht verfügbare Pauschalentschädigung und angemessene Beitreibungskosten erstatten lassen;

  • die Leistungen oder den Zugang zu Liefergegenständen aussetzen;

  • weitere Arbeit oder Lieferung zurückhalten;

  • Vorauszahlung für künftige Leistungen verlangen; und

  • angemessene Kosten für die Beitreibung des überfälligen Betrags erstatten lassen.

 

nuaxia ist nicht verpflichtet, das Eigentum an Liefergegenständen zu übertragen oder endgültige Nutzungsrechte daran einzuräumen, bis alle geltenden Vergütungen gezahlt wurden.

 

Ein echter Streit über einen Teil einer Rechnung berechtigt den Auftraggeber nicht, einen unbestrittenen Betrag zurückzuhalten.

 

15. Stornierung und Verschiebung

 

Der Auftraggeber kann ein Projekt durch schriftliche Mitteilung stornieren oder verschieben.

 

Sofern das Angebot keinen spezifischen Stornierungsplan enthält, muss der Auftraggeber zahlen:

  • Vergütung für alle bis zum Wirksamkeitsdatum der Stornierung oder Verschiebung erbrachten Leistungen;

  • alle bereits verdienten Teilnehmeranreize;

  • alle bereits angefallenen oder unwiderruflich gebundenen Dritt-, Übersetzungs-, Rekrutierungs-, Technologie-, Reise- und anderen Kosten;

  • angemessene Kosten für das Schließen, Übertragen oder Bewahren des Projekts; und

  • jede andere ausdrücklich im Angebot angegebene Stornierungsgebühr.

 

Jede Vorauszahlung wird auf diese Beträge angerechnet. nuaxia erstattet einen etwaigen Restbetrag, der nach Abzug der geltenden Gebühren verbleibt.

 

Wird ein verschobenes Projekt nicht innerhalb von 30 Tagen wieder aufgenommen, kann nuaxia:

  • es als storniert behandeln;

  • die Vergütung und den Zeitplan überarbeiten;

  • die Rekrutierungsdurchführbarkeit neu bewerten; und

  • vor der Wiederaufnahme der Arbeit ein neues oder überarbeitetes Angebot verlangen.

 

nuaxia kann ein Projekt stornieren, wenn sie vernünftigerweise zu dem Schluss kommt, dass:

  • die Leistungen nicht rechtmäßig oder ethisch erbracht werden können;

  • die Rekrutierung nicht mehr vernünftigerweise durchführbar ist;

  • der Auftraggeber die erforderlichen Anweisungen oder Genehmigungen nicht bereitgestellt hat;

  • das Projekt ein inakzeptables Sicherheits-, Aufsichts- oder Reputationsrisiko schafft; oder

  • eine Abhängigkeit von einem Dritten die Durchführung undurchführbar macht.

 

Storniert nuaxia aus einem nicht vom Auftraggeber verursachten Grund, erstattet nuaxia die für nicht erbrachte Leistungen gezahlte Vergütung, nach Abzug der abgeschlossenen Arbeit und der ordnungsgemäß angefallenen nicht erstattungsfähigen Kosten.

 

16. Aussetzung

nuaxia kann die Leistungen aussetzen, wenn:

  • eine Rechnung überfällig ist;

  • der Auftraggeber es versäumt, erforderliche Informationen, Materialien oder Genehmigungen bereitzustellen;

  • die Fortsetzung der Leistungen gegen Recht oder berufliche Anforderungen verstoßen könnte;

  • ein Sicherheits- oder Datenschutzrisiko entsteht;

  • der Auftraggeber wesentlich gegen den Vertrag verstößt; oder

  • die Aussetzung vernünftigerweise erforderlich ist, um Teilnehmer, nuaxia oder einen Dritten zu schützen.

 

Soweit vernünftigerweise durchführbar, benachrichtigt nuaxia den Auftraggeber vor der Aussetzung und erläutert, was für die Wiederaufnahme der Leistungen erforderlich ist.

 

Die Aussetzung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht, ordnungsgemäß fällige Beträge zu zahlen.

 

17. Kündigung

Jede Partei kann einen Vertrag durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen, wenn die andere Partei:

  • einen wesentlichen Verstoß begeht, der nicht behoben werden kann;

  • einen behebbaren wesentlichen Verstoß begeht und es versäumt, ihn innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung zu beheben;

  • wiederholt in einer Weise gegen den Vertrag verstößt, die vernünftigerweise eine Absicht oder Unfähigkeit zur Einhaltung erkennen lässt;

  • zahlungsunfähig wird, in Verwaltung oder Liquidation gerät, einen Insolvenzverwalter bestellt bekommt oder ein gleichwertiges Verfahren durchläuft; oder

  • einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts einstellt oder einzustellen droht.

 

Die Kündigung eines Angebots kündigt nicht automatisch ein anderes Angebot.

 

Bei Kündigung:

  • muss der Auftraggeber alle bis zum Kündigungsdatum angefallenen oder gebundenen Vergütungen und Kosten zahlen;

  • wird jede Partei Vertrauliche Informationen zurückgeben oder vernichten, sofern nach Klausel 22 erforderlich;

  • kann der Zugang zu geltenden Portalen oder Diensten entzogen werden;

  • wird nuaxia fertiggestellte Liefergegenstände, für die sie bezahlt wurde, bereitstellen, vorbehaltlich rechtlicher, vertraulichkeitsbezogener und datenschutzrechtlicher Beschränkungen; und

  • bleiben Bestimmungen, die nach der Kündigung fortbestehen sollen, in Kraft.

 

18. Lieferung und Abnahme

nuaxia liefert die Liefergegenstände in dem im Angebot angegebenen Format.

 

Der Auftraggeber muss jeden Liefergegenstand innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Lieferung überprüfen und nuaxia über jede wesentliche Nichtübereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation benachrichtigen.

 

Die Mitteilung muss die behauptete Nichtübereinstimmung in angemessener Ausführlichkeit erläutern.

 

Weicht ein Liefergegenstand wesentlich von der vereinbarten Spezifikation ab, wird nuaxia angemessene Anstrengungen unternehmen, um den betroffenen Teil zu korrigieren oder erneut zu erbringen.

 

Der Liefergegenstand gilt als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber nuaxia nicht innerhalb der Überprüfungsfrist benachrichtigt;

  • der Auftraggeber oder Endkunde den Liefergegenstand für seinen beabsichtigten geschäftlichen Zweck verwendet; oder

  • nuaxia eine ordnungsgemäß gemeldete wesentliche Nichtübereinstimmung korrigiert hat.

 

Die Abnahme hindert den Auftraggeber nicht daran, nuaxia über einen Mangel zu benachrichtigen, der während der Überprüfungsfrist vernünftigerweise nicht hätte identifiziert werden können.

19. Kategorien des geistigen Eigentums

 

Der Vertrag unterscheidet zwischen:

  • Materialien des Auftraggebers;

  • nuaxia-Hintergrundmaterialien;

  • Liefergegenständen;

  • Forschungs- und Teilnehmeraufzeichnungen; und

  • Materialien Dritter.

 

19.1 Materialien des Auftraggebers

Der Auftraggeber, der Endkunde und ihre jeweiligen Lizenzgeber behalten das Eigentum an den Materialien des Auftraggebers.

 

Der Auftraggeber gewährt nuaxia eine nicht-ausschließliche Lizenz, die Materialien des Auftraggebers zu nutzen, zu kopieren, anzupassen, zu übersetzen und offenzulegen, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um:

  • die Leistungen zu erbringen;

  • die Liefergegenstände zu erstellen;

  • gesetzliche und aufsichtsrechtliche Pflichten zu erfüllen; und

  • genehmigte Subunternehmer einzusetzen.

 

19.2 nuaxia-Hintergrundmaterialien

 

nuaxia behält das Eigentum an allem geistigen Eigentum, das unabhängig vom Auftraggeberprojekt entwickelt wurde oder allgemein anwendbar ist, einschließlich:

  • Software;

  • Plattformen und Portalen;

  • Datenbanken;

  • Vorlagen;

  • Standardfragen und wiederverwendbaren Fragebogenstrukturen;

  • Fragebögen von allgemeiner Anwendung;

  • Methodiken;

  • analytischen Methoden;

  • Algorithmen;

  • Code;

  • Formaten;

  • Taxonomien;

  • Workflows;

  • Benchmarking-Modellen;

  • Forschungstechniken;

  • Know-how; und

  • Verbesserungen an einem der vorstehenden Punkte.

 

Dies sind nuaxia-Hintergrundmaterialien, auch wenn sie bei der Erbringung der Leistungen verwendet, angepasst oder verbessert werden.

 

19.3 Liefergegenstände

 

Sobald alle geltenden Vergütungen gezahlt wurden, wird der Auftraggeber Eigentümer des ausschließlich für den Auftraggeber geschaffenen geistigen Eigentums in maßgeschneiderten:

  • Berichten und Präsentationen;

  • projektspezifischen Fragebögen und Screenern;

  • Interviewleitfäden;

  • Stichprobenspezifikationen;

  • methodischen Plänen;

  • schriftlichen Analysen und Empfehlungen;

  • Bildungsmaterialien;

  • Validierungsergebnissen; und

  • anderen im Angebot genannten Liefergegenständen,

 

mit Ausnahme von:

  • nuaxia-Hintergrundmaterialien;

  • Materialien Dritter;

  • zugrunde liegenden Forschungsaufzeichnungen;

  • personenbezogenen Daten von Teilnehmern;

  • vorbestehenden Materialien; und

  • generischen oder wiederverwendbaren Elementen.

 

Werden nuaxia-Hintergrundmaterialien in einen Liefergegenstand aufgenommen, gewährt nuaxia dem Auftraggeber eine unbefristete, nicht-ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz, diese Elemente als Teil des Liefergegenstands für die nach dem Vertrag gestatteten Zwecke zu nutzen.

 

Verlangt der Auftraggeber, dass das Eigentum am geistigen Eigentum unmittelbar bei einem Endkunden entsteht, muss dies im Angebot angegeben werden.

 

19.4 Forschungs- und Teilnehmeraufzeichnungen

Sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angibt, behält nuaxia das Eigentum oder die Kontrolle über:

  • ausgefüllte Fragebögen;

  • Interviewaufzeichnungen;

  • Aufzeichnungen der Umfrageplattform;

  • Teilnehmerkonto- und Verifizierungsaufzeichnungen;

  • Feldforschungsaufzeichnungen;

  • Qualitätskontrollaufzeichnungen; und

  • andere von nuaxia erstellte oder gehaltene zugrunde liegende Forschungsaufzeichnungen.

 

Der Zugang zu solchen Aufzeichnungen unterliegt:

  • der Vertraulichkeit der Teilnehmer;

  • geltendem Recht;

  • den Datenverarbeitungsbedingungen;

  • beruflichen und Branchenanforderungen; und

  • etwaigen gegenüber Teilnehmern eingegangenen Verpflichtungen.

 

Der Auftraggeber hat kein Recht, einen Teilnehmer identifizierende Informationen zu erhalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart, ist rechtmäßig und steht im Einklang mit dem dem Teilnehmer bereitgestellten Hinweis.

 

19.5 Aggregierte und de-identifizierte Informationen

nuaxia kann aggregierte oder de-identifizierte Informationen, die sich aus den Leistungen ergeben, verwenden für:

  • interne Analyse;

  • Dienstentwicklung;

  • Qualitätsverbesserung;

  • Benchmarking;

  • die Pflege und Verbesserung ihrer Datenbanken und Methodiken; und

  • statistische oder Branchenanalyse,

vorausgesetzt, dass die Informationen den Auftraggeber, einen Endkunden, einen einzelnen Teilnehmer oder das vertrauliche Produkt oder die vertrauliche Strategie des Auftraggebers oder Endkunden nicht identifizieren.

 

Jede weitergehende oder öffentliche Nutzung, die den Auftraggeber oder Endkunden identifiziert, erfordert die vorherige schriftliche Einwilligung des Auftraggebers.

 

20. Nutzung von Liefergegenständen und Ergebnissen

Sofern das Angebot keine weitergehende Nutzung ausdrücklich gestattet, werden Liefergegenstände und Forschungsergebnisse für die internen geschäftlichen Zwecke des Auftraggebers und für den vereinbarten Projektzweck bereitgestellt.

 

Der Auftraggeber kann sie teilen mit:

  • seinen Mitarbeitern;

  • Mitgliedern seiner Unternehmensgruppe;

  • einem im Angebot genannten Endkunden;

  • Mitarbeitern und Unternehmensgruppenmitgliedern dieses Endkunden;

  • fachlichen Beratern;

  • Aufsichtsbehörden, sofern erforderlich; und

  • Auftragnehmern oder Agenturen, die den gestatteten Zweck unterstützen,

vorausgesetzt, dass jeder Empfänger angemessenen Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungen unterliegt.

 

Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ein Endkunde und andere Empfänger die geltenden Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungen einhalten.

 

Der Auftraggeber darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von nuaxia nicht:

  • einen Liefergegenstand oder ein Forschungsergebnis öffentlich veröffentlichen;

  • ihn in Werbe- oder Promotionsmaterial verwenden;

  • ihn als Beweismittel in einem Rechtsstreit, einem Schiedsverfahren oder einem streitigen Aufsichtsverfahren verwenden, außer wenn gesetzlich vorgeschrieben;

  • ihn verkaufen, lizenzieren oder kommerziell weiterverbreiten;

  • ihn in irreführender Weise darstellen;

  • erforderliche Quellenangaben entfernen;

  • andeuten, dass nuaxia ein Produkt, eine Behauptung oder eine Schlussfolgerung billigt; oder

  • ihn über den Zweck hinaus verwenden, für den er beauftragt wurde.

 

Wird eine öffentliche Nutzung vereinbart:

  • müssen Auszüge die betreffenden Ergebnisse zutreffend wiedergeben;

  • müssen Vorbehalte und Einschränkungen beibehalten werden;

  • muss nuaxia angemessen genannt werden, sofern vereinbart; und

  • können der vorgeschlagene Wortlaut und Kontext einer vorherigen Überprüfung unterliegen.

 

Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob und wie er sich auf die Liefergegenstände verlässt.

 

21. Materialien und Software Dritter

Liefergegenstände können Materialien, Software oder Dienste Dritter enthalten oder von ihnen abhängen.

 

Materialien Dritter unterliegen weiterhin den Rechten und Lizenzbedingungen ihrer Eigentümer.

 

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich angegeben, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, jede Software, Lizenz oder jeden Dienst eines Dritten zu beschaffen, die zum Zugriff auf einen Liefergegenstand oder zu dessen Nutzung erforderlich sind.

 

nuaxia ist nicht verantwortlich für ein Versagen oder eine Beschränkung, die verursacht wird durch:

  • einen vom Auftraggeber oder Endkunden benannten Dritten;

  • Systeme des Auftraggebers oder Endkunden;

  • Software oder Plattformen Dritter außerhalb der angemessenen Kontrolle von nuaxia; oder

  • das Versäumnis des Auftraggebers, eine erforderliche Lizenz aufrechtzuerhalten.

 

22. Vertraulichkeit

 

Jede Partei kann Vertrauliche Informationen erhalten, die der anderen gehören.

 

Vertrauliche Informationen bezeichnet Informationen, die:

  • als vertraulich gekennzeichnet sind;

  • aufgrund ihrer Art oder der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen wären; oder

  • sich auf Geschäftspläne, Preisgestaltung, Methodiken, Produkte, Forschung, Teilnehmer, Kunden, Sicherheit, Technologie oder unveröffentlichte Ergebnisse beziehen.

 

Die empfangende Partei wird:

  • Vertrauliche Informationen nur für den Vertrag verwenden;

  • sie mit mindestens angemessenen Sicherheitsmaßnahmen schützen;

  • sie nur an Personen weitergeben, die sie für den Vertrag benötigen und angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen; und

  • die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigen, nachdem sie von einer unbefugten Offenlegung Kenntnis erlangt hat.

 

Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie:

  • bereits rechtmäßig ohne Beschränkung bekannt waren;

  • anders als durch einen Verstoß gegen den Vertrag öffentlich werden;

  • rechtmäßig von einem Dritten ohne Beschränkung erhalten werden;

  • unabhängig ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen entwickelt werden; oder

  • von der offenlegenden Partei zur Freigabe genehmigt werden.

 

Eine Partei kann Vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich, aufsichtsrechtlich, durch Gerichtsbeschluss oder durch eine zuständige Behörde vorgeschrieben ist. Soweit rechtlich zulässig und vernünftigerweise durchführbar, benachrichtigt sie die andere Partei, bevor sie dies tut.

 

Auf Anfrage oder bei Kündigung wird jede Partei die Vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgeben oder sicher vernichten, mit Ausnahme von:

  • Informationen, die gesetzlich oder durch berufliche Anforderungen aufbewahrt werden müssen;

  • sicheren Sicherungskopien;

  • Aufzeichnungen, die für Versicherungs-, Prüfungs- oder Streitzwecke erforderlich sind; und

  • Informationen, die in gestattete interne Aufzeichnungen aufgenommen wurden.

 

Die Vertraulichkeitspflichten bestehen fünf Jahre nach der betreffenden Offenlegung fort. Pflichten betreffend Geschäftsgeheimnisse, die Identität von Teilnehmern und personenbezogene Daten bestehen so lange fort, wie die Informationen geschützt oder vertraulich bleiben.

 

Der Inhalt von nuaxia-Angeboten, -Methodiken, -Preisgestaltung und -Pitch-Materialien ist Vertrauliche Information von nuaxia und darf nur zur Prüfung oder Verwaltung der vorgeschlagenen Leistungen verwendet werden.

 

23. Datenschutz

Jede Partei wird das geltende Datenschutzrecht einhalten.

 

Die jeweiligen Rollen der Parteien als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter hängen von der betreffenden Verarbeitungstätigkeit ab und werden, sofern erforderlich, im Angebot oder in den Datenverarbeitungsbedingungen angegeben.

 

Verarbeitet nuaxia personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Namen des Auftraggebers, bilden die geltenden Datenverarbeitungsbedingungen einen Teil des Vertrags.

 

Handelt jede Partei als unabhängiger Verantwortlicher, ist jede Partei verantwortlich für:

  • die Ermittlung einer geeigneten Rechtsgrundlage;

  • die Bereitstellung erforderlicher Datenschutzinformationen;

  • die Beantwortung von Anträgen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte;

  • die Aufrechterhaltung angemessener Sicherheit;

  • die Aufbewahrung von Informationen nur für einen angemessenen Zeitraum; und

  • die Einhaltung der geltenden Anforderungen an internationale Übermittlungen.

 

Der Auftraggeber sichert zu, dass die nuaxia bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und offengelegt wurden und für die im Vertrag beschriebenen Zwecke verarbeitet werden dürfen.

 

Nichts im Vertrag verpflichtet nuaxia, teilnehmeridentifizierende Informationen offenzulegen, wenn dies gegen Recht, berufliche Anforderungen, gegenüber Teilnehmern eingegangene Verpflichtungen oder das vereinbarte Projektdesign verstoßen würde.

 

24. Sicherheit

Jede Partei unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, die der Art der von ihr verarbeiteten Informationen angemessen sind.

Der Auftraggeber wird:

  • Portal- und Kontoanmeldedaten sicher aufbewahren;

  • sicherstellen, dass Anmeldedaten nur an autorisierte Personen ausgestellt werden;

  • nuaxia unverzüglich über vermuteten unbefugten Zugang benachrichtigen;

  • angemessene Sicherheitsanweisungen einhalten; und

  • nicht versuchen, Zugangs-, Download- oder technische Beschränkungen zu umgehen.

 

nuaxia kann den Zugang aussetzen, soweit dies zur Untersuchung oder Eindämmung eines Sicherheitsrisikos vernünftigerweise erforderlich ist.

 

Kein internetbasierter Dienst kann als vollständig sicher oder unterbrechungsfrei garantiert werden. Dies verringert nicht die Pflicht einer Partei, angemessene und gesetzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

 

25. Pharmakovigilanz und Sicherheitsmeldung

Kann ein Projekt meldepflichtige unerwünschte Ereignisse, Produktbeanstandungen oder andere Sicherheitsinformationen erzeugen, muss der Auftraggeber nuaxia vor Beginn der Aktivität schriftliche projektspezifische Meldeanforderungen bereitstellen.

Diese Anforderungen müssen angeben:

  • die einbezogenen Produkte und Ereignisse;

  • Meldefristen;

  • Meldekontakte und -wege;

  • Nachverfolgungsanforderungen;

  • jurisdiktionsspezifische Anforderungen;

  • ob und wann die Identität eines Teilnehmers offengelegt werden darf; und

  • etwaigen erforderlichen Wortlaut für Teilnehmerhinweise.

 

nuaxia folgt dem im Angebot oder in den Projektanweisungen vereinbarten Meldeprozess.

 

Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für:

  • die Bestimmung seiner aufsichtsrechtlichen Meldepflichten;

  • die Bewertung der Meldepflichtigkeit, Schwere, Kausalität und Erwartbarkeit;

  • die Übermittlung von Meldungen an die zuständige Behörde;

  • die Führung seiner Pharmakovigilanzaufzeichnungen; und

  • die Bereitstellung zutreffender und aktueller Meldeanweisungen.

 

nuaxia legt die Identität eines Teilnehmers nicht offen, es sei denn, die Offenlegung ist rechtmäßig, nach dem vereinbarten Prozess erforderlich und steht im Einklang mit den dem Teilnehmer bereitgestellten Informationen.

 

Änderungen der Sicherheitsmeldeanforderungen nach Projektgenehmigung können eine Änderung der Vergütung, Materialien oder des Zeitplans erfordern.

 

26. Einhaltung rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften

Jede Partei wird die für ihre eigenen Tätigkeiten unter dem Vertrag geltenden Gesetze und aufsichtsrechtlichen Anforderungen einhalten.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass:

  • der Zweck des Projekts rechtmäßig ist;

  • seine Materialien des Auftraggebers und Anweisungen den geltenden Anforderungen entsprechen;

  • etwaige von ihm bereitgestellte Produktbehauptungen oder wissenschaftliche Aussagen ordnungsgemäß genehmigt sind;

  • er über etwaige erforderliche interne, Compliance-, rechtliche oder medizinische Genehmigungen verfügt;

  • die vorgeschlagene Nutzung der Liefergegenstände rechtmäßig ist; und

  • jede Weitergabe oder Veröffentlichung angemessen überprüft wird.

 

Keine Partei wird die Leistungen nutzen, um:

  • Werbung oder Promotion als unabhängige Forschung oder Bildung zu tarnen;

  • persönliche Kontaktinformationen von Teilnehmern unzulässig zu erlangen;

  • außerhalb des vereinbarten Prozesses direkt mit Teilnehmern zu kommunizieren;

  • geltende Transparenz-, Einwilligungs- oder Offenlegungsanforderungen zu umgehen; oder

  • sich an Bestechung, Korruption, Sanktionsverstößen oder anderem rechtswidrigem Verhalten zu beteiligen.

 

27. Zusicherungen

Jede Partei sichert zu, dass:

  • sie befugt ist, den Vertrag abzuschließen;

  • sie ihre wesentlichen Verpflichtungen unter dem Vertrag einhalten wird; und

  • sie bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen geltendes Recht einhalten wird.

 

nuaxia sichert zu, dass sie die Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbringen wird.

 

Der Auftraggeber sichert zu, dass:

  • er über die erforderlichen Rechte verfügt, die Materialien des Auftraggebers bereitzustellen und ihre Nutzung zu genehmigen;

  • die Materialien des Auftraggebers und Anweisungen keine Rechte Dritter verletzen werden;

  • die nuaxia bereitgestellten Informationen in allen wesentlichen Punkten zutreffend sind; und

  • er die Leistungen oder Liefergegenstände nicht rechtswidrig oder irreführend nutzen wird.

 

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich angegeben, sind alle Zusicherungen, Bedingungen und anderen Bestimmungen, die andernfalls stillschweigend gelten könnten, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

28. Haftung

Nichts im Vertrag schließt die Haftung einer Partei aus oder beschränkt sie für:

  • durch Fahrlässigkeit verursachte Todesfälle oder Personenschäden;

  • Betrug oder arglistige Täuschung; oder

  • jede Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

 

Keine Partei haftet der anderen für:

  • entgangenen Gewinn;

  • entgangenen Umsatz;

  • entgangene erwartete Einsparungen;

  • Verlust einer Geschäftschance;

  • Verlust eines Geschäftswerts; oder

  • indirekte oder Folgeschäden,

außer wenn der betreffende Schaden Teil eines durch eine Freistellung unter dem Vertrag abgedeckten Anspruchs eines Dritten ist.

 

nuaxia haftet nicht für:

  • eine vom Auftraggeber oder Endkunden getroffene Entscheidung, die einen Liefergegenstand nutzt oder sich auf ihn verlässt;

  • die aufsichtsrechtliche, werbliche, klinische oder kommerzielle Nutzung eines Liefergegenstands durch den Auftraggeber oder Endkunden;

  • unrichtige oder unvollständige Materialien des Auftraggebers;

  • eine vom Auftraggeber oder Endkunden erteilte Anweisung oder Genehmigung;

  • das Verhalten oder Versagen eines vom Auftraggeber oder Endkunden benannten Dritten;

  • Meinungen oder Aussagen von Teilnehmern;

  • ein Rekrutierungsdefizit, mit Ausnahme der ausdrücklich unter Klausel 10.4 gewährten Gutschrift; oder

  • Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von nuaxia.

 

Vorbehaltlich der vorstehenden Ausschlüsse übersteigt die gesamte kumulierte Haftung von nuaxia aus oder in Bezug auf ein Angebot nicht die gesamte unter diesem Angebot gezahlte oder zahlbare Vergütung.

 

Die gesamte kumulierte Haftung von nuaxia aus:

  • Verletzung der Vertraulichkeit;

  • Verletzung des geltenden Datenschutzrechts; oder

  • Verletzung des geistigen Eigentums Dritter durch einen Liefergegenstand,

übersteigt nicht das Doppelte der gesamten unter dem betreffenden Angebot gezahlten oder zahlbaren Vergütung.

 

Die Beschränkungen in dieser Klausel gelten für alle Formen der Haftung, einschließlich Vertrag, unerlaubte Handlung, Fahrlässigkeit, falsche Darstellung, Bereicherung und Verletzung gesetzlicher Pflichten.

 

Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung unterliegt keiner Haftungsobergrenze.

 

29. Freistellung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt nuaxia von Ansprüchen Dritter, Schäden, Haftungen und angemessenen Kosten frei, die unmittelbar entstehen aus:

  • Materialien des Auftraggebers, die Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzen;

  • der rechtswidrigen Erhebung, Offenlegung oder Nutzung von nuaxia bereitgestellten personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber;

  • einer rechtswidrigen oder irreführenden Anweisung des Auftraggebers;

  • der Veröffentlichung, Promotion, Weiterverbreitung oder dem Missbrauch eines Liefergegenstands durch den Auftraggeber oder Endkunden;

  • dem direkten Kontakt des Auftraggebers oder Endkunden mit einem Teilnehmer außerhalb des vereinbarten Prozesses; oder

  • einem wesentlichen Verstoß des Auftraggebers gegen Klausel 26.

 

Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch durch einen Verstoß, Fahrlässigkeit oder unbefugte Änderung der Materialien des Auftraggebers durch nuaxia verursacht wurde.

 

nuaxia wird:

  • den Auftraggeber unverzüglich über den Anspruch benachrichtigen;

  • dem Auftraggeber angemessene Kontrolle über dessen Verteidigung und Vergleich gestatten;

  • auf Kosten des Auftraggebers angemessene Zusammenarbeit leisten; und

  • ohne die Zustimmung des Auftraggebers kein Anerkenntnis abgeben, das die Verteidigung wesentlich beeinträchtigt.

 

Der Auftraggeber darf einen Anspruch nicht in einer Weise vergleichen, die eine Haftung von nuaxia anerkennt oder nuaxia eine Verpflichtung auferlegt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von nuaxia.

 

30. Ansprüche wegen geistigen Eigentums

 

Behauptet ein Dritter, dass ein von nuaxia geschaffener Liefergegenstand seine Rechte des geistigen Eigentums verletzt, kann nuaxia nach ihrer Wahl:

  • das Recht für den Auftraggeber erwirken, ihn weiter zu nutzen;

  • ihn so ändern, dass er nicht mehr verletzend ist;

  • ihn durch einen wesentlich gleichwertigen Liefergegenstand ersetzen; oder

  • den betroffenen Liefergegenstand zurückziehen und den ihm vernünftigerweise zuzurechnenden Teil der Vergütung erstatten.

 

nuaxia ist nicht verantwortlich für einen Anspruch, der entsteht aus:

  • Materialien des Auftraggebers;

  • Änderungen, die nicht von nuaxia vorgenommen oder genehmigt wurden;

  • der Kombination mit Material, das nicht von nuaxia bereitgestellt oder genehmigt wurde;

  • der Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks; oder

  • der fortgesetzten Nutzung, nachdem nuaxia eine nicht-verletzende Alternative bereitgestellt hat.

 

Diese Klausel stellt den ausschließlichen Rechtsbehelf des Auftraggebers für einen Anspruch eines Dritten wegen geistigen Eigentums betreffend einen Liefergegenstand dar.

 

31. Vergabe von Unteraufträgen

nuaxia kann geeignet qualifizierte Subunternehmer einsetzen, um Teile der Leistungen zu erbringen.

 

nuaxia bleibt für Leistungen verantwortlich, die von einem von nuaxia bestellten und verwalteten Subunternehmer erbracht werden, vorbehaltlich des Vertrags.

 

Verlangt der Auftraggeber oder Endkunde von nuaxia, einen bestimmten Dritten einzusetzen:

  • ist nuaxia nicht für die Handlungen, Unterlassungen, Verzögerungen oder Qualität dieses Dritten verantwortlich, außer soweit dies durch das Versäumnis von nuaxia verursacht wird, bei der Verwaltung einer nuaxia ausdrücklich zugewiesenen Verpflichtung angemessene Sorgfalt walten zu lassen; und

  • können durch diesen Dritten verursachte zusätzliche Kosten oder Verzögerungen dem Auftraggeber berechnet werden.

 

Die Nutzung von Unterauftragsverarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, richtet sich nach den geltenden Datenverarbeitungsbedingungen.

 

32. Abtretung

Keine Partei darf einen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert wird.

 

nuaxia kann einen Vertrag ohne Zustimmung abtreten:

  • an ein Mitglied ihrer Unternehmensgruppe;

  • als Teil einer Fusion, Umstrukturierung oder eines Verkaufs ihres gesamten Geschäfts oder Vermögens oder eines wesentlichen Teils davon; oder

  • zu Finanzierungs- oder Rechnungsverwaltungszwecken,

vorausgesetzt, dass dies die Rechte des Auftraggebers nicht wesentlich verringert.

 

33. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerung oder Versagen, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden, einschließlich:

  • Naturkatastrophe;

  • Epidemie oder Pandemie;

  • Krieg, Terrorismus oder zivile Unruhen;

  • staatliches Handeln;

  • Sanktionen oder Handelsbeschränkungen;

  • Arbeitskampf;

  • Ausfall von Versorgungsleistungen, Telekommunikation oder Internetinfrastruktur;

  • Cyberangriff, der nicht durch ein Versäumnis verursacht wird, gesetzlich erforderliche Sicherheit aufrechtzuerhalten;

  • Ausfall einer kritischen Plattform eines Dritten; oder

  • weitverbreiteter Nichtverfügbarkeit von Teilnehmern, die durch ein außergewöhnliches Ereignis verursacht wird.

 

Die betroffene Partei wird:

  • die andere Partei benachrichtigen, soweit vernünftigerweise durchführbar;

  • angemessene Schritte unternehmen, um die Auswirkung zu verringern; und

  • die Leistung so bald wie vernünftigerweise möglich wieder aufnehmen.

 

Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an und verhindert es die Leistungen wesentlich, kann jede Partei das betroffene Angebot durch schriftliche Mitteilung kündigen.

 

Der Auftraggeber muss für abgeschlossene Leistungen und vor der Kündigung angefallene nicht stornierbare Kosten zahlen.

 

34. Verhältnis zwischen den Parteien

Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer.

 

Nichts im Vertrag begründet:

  • eine Partnerschaft;

  • ein Joint Venture;

  • ein Treuhandverhältnis;

  • ein Beschäftigungsverhältnis; oder

  • eine Befugnis einer Partei, die andere zu binden.

 

35. Mitteilungen

Förmliche Mitteilungen betreffend Verstoß, Aussetzung oder Kündigung müssen schriftlich erfolgen und gesendet werden:

  • per E-Mail an die im Angebot angegebene oder anschließend für rechtliche Mitteilungen mitgeteilte Adresse; oder

  • per frankierter Post oder anerkanntem Kurier an den eingetragenen Sitz oder die Hauptgeschäftsadresse der Partei.

 

Eine per E-Mail gesendete Mitteilung gilt als am nächsten Geschäftstag nach der Übermittlung zugegangen, sofern der Absender keine Zustellungsfehlermeldung erhält.

Routinemäßige Projektmitteilungen, Genehmigungen und Änderungsanträge können an die gewöhnlichen Projektkontakte gesendet werden.

 

Mitteilungen an nuaxia können an legal@nuaxia.com gesendet werden.

 

36. Gesamte Vereinbarung

Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien betreffend die relevanten Leistungen dar und ersetzt frühere Diskussionen, Korrespondenz und Zusicherungen betreffend diese Leistungen.

Jede Partei erkennt an, dass sie sich nicht auf eine Aussage verlassen hat, die nicht im Vertrag enthalten ist.

Nichts in dieser Klausel schließt die Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung aus.

 

37. Änderungen dieser Bedingungen

 

nuaxia kann ihre veröffentlichten Rahmenbedingungen für Auftraggeber von Zeit zu Zeit aktualisieren.

 

Eine Aktualisierung gilt für ein neues Angebot, das nach dem Wirksamkeitsdatum der aktualisierten Bedingungen angenommen wird.

Eine Aktualisierung ändert kein bestehendes angenommenes Angebot, es sei denn:

  • die Parteien vereinbaren dies schriftlich;

  • die Änderung ist gesetzlich vorgeschrieben; oder

  • der bestehende Vertrag gestattet die Änderung ausdrücklich.

 

38. Verzicht

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

 

Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nur für die spezifischen Umstände, für die er erteilt wird.

 

39. Salvatorische Klausel

Wird eine Bestimmung des Vertrags für unwirksam oder undurchsetzbar befunden, wird sie im geringstmöglichen Umfang geändert, um sie wirksam und durchsetzbar zu machen.

Ist dies nicht möglich, wird sie entfernt, ohne die übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.

 

40. Rechte Dritter

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, hat außer dem Auftraggeber und nuaxia keine Person das Recht, den Vertrag nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durchzusetzen.

Ein Endkunde hat nicht bereits deshalb ein Recht, den Vertrag durchzusetzen, weil er die Leistungen oder Liefergegenstände erhält oder von ihnen profitiert.

 

41. Fortbestand

Bestimmungen betreffend Folgendes bestehen nach Abschluss oder Kündigung fort:

  • Zahlung;

  • Vertraulichkeit;

  • geistiges Eigentum;

  • Nutzung von Liefergegenständen;

  • Datenschutz;

  • Haftung;

  • Freistellungen;

  • Streitbeilegung; und

  • jede andere Bestimmung, die ihrer Natur nach fortbestehen soll.

 

42. Sprache

Dieses Dokument wurde aus dem Englischen übersetzt. Bei etwaigen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen dieser übersetzten Fassung und der englischsprachigen Fassung ist die englischsprachige Fassung maßgeblich, soweit nicht das anwendbare Recht etwas anderes verlangt.

 

43. Eskalation und Streitigkeiten

Entsteht ein Streit, verweist jede Partei ihn zunächst an einen leitenden Vertreter mit Befugnis, eine Lösung anzustreben.

 

Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, den Streit innerhalb von 20 Geschäftstagen nach der Eskalation beizulegen.

 

Nichts in dieser Klausel hindert eine Partei daran:

  • dringenden einstweiligen Rechtsschutz zu suchen;

  • vertrauliche Informationen oder geistiges Eigentum zu schützen;

  • eine unbestrittene Forderung beizutreiben; oder

  • ein Verfahren einzuleiten, wenn eine Verjährungsfrist naht.

 

44. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden außervertraglichen Verpflichtungen unterliegen englischem Recht.

 

Die Gerichte von England und Wales haben ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten, die aus dem Vertrag entstehen oder mit ihm zusammenhängen.

 

Alle Verfahren werden in englischer Sprache geführt.

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